Nachdem er bereits am 15. März 1918 aus dem Reservelazarett Nürnberg entlassen wurde, erfolgt Franz Macks endgültige Entlassung vom Militär am 31. Juli des gleichen Jahres. Bereits am 28.03.1918 schreibt er seinem Vorgesetzten Leutnant Georg Kaul:
Ich bin seit 14 Tagen bis zum Abschluss des Kriegsunbrauchbarkeits-Verfahrens und somit zur Entlassung beurlaubt. Nach den Feiertagen werde ich einen Arbeistversuch unternehmen.
Aufgrund seiner schweren Kriegsverletzung ist Franz Mack nicht mehr diensttauglich. Wann genau das so genannte Kriegsuntauglich- bzw. -unbrauchbarkeitsverfahren abgeschlossen war und somit für Franz fest stand, dass er nicht zurück an die Front musste, ist nicht überliefert.
Bereits mit Bescheid vom 21.02.1918 hatte der Infanterist Franz Mack allerdings rückwirkend ab dem 08.05.1917 Anspruch auf eine Invalidenrente in Höhe von 147 Mark und 30 Pfennig im Jahr. Mit Bescheid vom 23.07.1918 erhielt Franz 50 Prozent der Vollrente in Höhe von 540 Mark, also 270 Mark jährlich.